Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen KISA CONSULTING (nachfolgend “KC”) agierend als Personaldienstleister, und dem Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”, gemeinsam: “Parteien”), sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart sind. Diese AGB finden auch Anwendung auf künftige Geschäftsbeziehungen, die die Vermittlung eines Arbeitnehmers für eine benannte offene Stelle betreffen.

Die vorliegenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Beauftragung, Vertragsschluss

Zwischen der KC und dem Auftraggeber wird ein Vermittlungs-, Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.

Sofern nicht anderweitig durch die KC angenommen, kommt spätestens mit der Vorstellung eines Kandidaten (im Folgenden auf alle Geschlechter gleichermaßen bezogen) auf Basis dieser AGB ein Vertragsabschluss zustande. Mit der Vorstellung eines Kandidaten gelten die AGB als vorbehaltlos akzeptiert. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Vorstellung.

Kandidaten gelten als durch KC empfohlen, sobald Informationen übermittelt wurden, welche die Identifikation des Kandidaten durch die Auftraggeber ermöglichen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kannte.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, KC zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Beginn des Interviewprozesses, davon zu unterrichten. Anderenfalls gilt der Kandidat als durch KC empfohlen.

3. Leistungen KC

Leistungen von KC im Sinne dieser AGB sind:

3.1 KC unterstützt den Auftraggeber bei der Besetzung von Positionen für Fach- und Führungskräfte und rekrutiert hierfür geeignete, dem ermittelten Anforderungsprofil entsprechende Kandidaten. Hierzu stellt die KC dem Auftraggeber gezielt selektierte Bewerberprofile zur Verfügung, welche den vom Auftraggeber benannten Kriterien bestmöglich entsprechen. Weiterhin wird die KC den Auftraggeber über die Gehaltsvorstellungen und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten informieren und eine subjektive Einschätzung der Persönlichkeit des Kandidaten geben. Auf Wunsch können auch Zeugnisse und/oder Referenzgeber der Kandidaten ergänzt werden. Die KC übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den Kandidatenprofilen hinterlegten Angaben.

3.2 Sonstige Leistungen, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages dienen und vom Auftraggeber aktiv angefragt werden.

4. Vermittlungsprovision

Der Anspruch auf ein Vermittlungshonorar entsteht, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes zwischen der KC und dem Auftraggeber vereinbart wurde, sobald zwischen dem von KC vorgeschlagenen Kandidaten und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Unter einem Beschäftigungsverhältnis ist sowohl ein Arbeitsverhältnis als auch ein selbständiges Dienstverhältnis, z.B. im Rahmen einer freien Mitarbeit, zu verstehen. Das Beschäftigungsverhältnis gilt als zustande gekommen, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber als Unternehmer ein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen wurde, spätestens jedoch mit Beginn der Tätigkeit des Kandidaten.

Das Vermittlungshonorar entsteht auch in den folgenden Fällen:

  • Wenn der Auftraggeber den Kandidaten trotz vom Anforderungsprofil abweichender Eigenschaften und Qualifikationen einstellt, oder
  • wenn bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit der Kandidat auf eine andere Position als die ursprünglich in Auftrag gegebene eingestellt wird, wobei maßgeblich hierbei allein die Ursächlichkeit die Tätigkeit von KC für das Zustandekommen dieses Beschäftigungsverhältnisses geführt hat, oder
  • wenn zwischen dem Bewerber und einem Dritten ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, sofern zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber besonders enge persönliche oder ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen, insbesondere wenn es sich bei dem Dritten und dem Auftraggeber um verbundene Unternehmen handelt, oder
  • wenn der Auftraggeber die Informationen zum Kandidaten an einen Dritten weitergibt und zwischen diesem Dritten und dem Kandidaten ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.

KC hat Anspruch auf eine Vermittlungsprovision von 30% der provisionsrelevanten Vergütung (Bruttojahresgehalt) des Kandidaten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle eines selbständigen Beschäftigungsverhältnisses ist statt des Bruttojahreszielgehalts die vereinbarte Jahreszielvergütung exkl. Umsatzsteuer maßgebend. Das Mindest-Vermittlungshonorar beträgt jedoch EUR 10.000,00.

Der berechnete Wert für das Vermittlungshonorar basiert auf dem Bruttojahreszielgehalt oder der Jahreszielvergütung des Kandidaten. Dies umfasst das Bruttogehalt oder die Vergütung für ein Jahr, inklusive aller Zusatzleistungen wie Sonderzahlungen und variabler Gehaltsbestandteile (z.B. 13. Monatsgehalt, Auslandszulagen, Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Boni, Überlassung eines Pkw usw.). Erfolgsabhängige Gehalts- oder Vergütungsanteile werden mit ihrem erwarteten oder üblichen Wert zum Zeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigt.

Sachbezüge werden mit ihrem geldwerten Vorteil berechnet. Für die Überlassung eines Pkw wird pauschal ein Betrag von EUR 10.000,00 angesetzt, unabhängig von Wert und Größe des Fahrzeugs. Der Anspruch auf ein Vermittlungshonorar bleibt unabhängig davon bestehen, ob das Beschäftigungsverhältnis durchgeführt wird, ob dieses vor Arbeitsantritt endet oder wie lange dieses andauert.

5. Kandidatenschutz

KC hat auch dann einen Anspruch auf Vermittlungsprovision (Kandidatenschutz), wenn:

  • die Vorstellung eines Kandidaten im Rahmen eines konkreten Suchauftrags zunächst erfolglos bleibt,
  • zwischen der Auftraggeberin oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen und dem vom KC vorgestellten Kandidaten zu einem späteren Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis (Festanstellung) zustande kommt, unabhängig von der Stelle, für die der Kandidat ursprünglich vorgestellt wurde,
  • und zwischen dem Zeitpunkt der ursprünglichen Vorstellung des Kandidaten und dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses nicht mehr als 12 Monate vergangen sind.

Maßgeblich für die Berechnung der 12-Monats-Frist im Sinne ist der erstmalige Eingang der Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen. Die übrigen Voraussetzungen für die Entstehung eines Provisionsanspruchs bleiben unberührt. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, die Kausalität der Tätigkeit von KC für das Beschäftigungsverhältnis zu widerlegen.

Kosten, die den Kandidaten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggebern entstehen, sind in dem zwischen den Parteien vereinbarten Honorar nicht enthalten und auf Verlangen des Kandidaten vom Auftraggeber an diesen zu erstatten.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt, sofort und ohne Abzug, spätestens jedoch nach 7 Kalendertagen zur Zahlung (Zahlungseingang) fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen tritt Verzug ein. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.

Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Das Recht zur Verzugsbegründung durch Mahnung bleibt unberührt.

Während des Verzuges des Auftragsgebers ist KC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

7. Gewährleistung und Haftung

Die Vermittlung der Arbeitnehmer erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich anhand der Übermittlung der Bewerber-Unterlagen, die auf Angaben des Kandidaten oder Dritter beruhen, ein eigenes Bild hierüber zu machen.

KC übernimmt keine Haftung für die persönliche, körperliche, charakterliche und fachliche Eignung des auf Grund ihrer Vermittlung vom Auftraggeber ausgewählten Stelleninhabers. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Arbeitsbeginn trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl. Für vom Stelleninhaber abgegebene Erklärungen oder von diesem begangene oder diese zuzurechnenden Handlungen haftet die KC nicht.

8. Datenschutz

Die Parteien sind für ihre jeweiligen Tätigkeiten unter diesem Vertrag und den Umgang mit Daten der Kandidaten jeweils Verantwortliche im Sinne der DSGVO und BDSG. Sie verpflichten sich, personenbezogene Daten der Kandidaten (Lebenslauf, Projektlisten, Zeugnisse, Zertifikate und andere zur Vorstellung benötigte Dokumente) sowie durch KC erfasste Daten (Gehaltswunsch, Wechselmotivation, Wechselinteresse, Kündigungsfrist, Skills, Fähigkeiten, Information und Inhalte zu möglichen Gesprächsverläufen mit den Bewerbern / abgestimmte Präferenzen zu Karriereoptionen) unter Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zu verarbeiten.

Insbesondere wird der Auftraggeber die von KC übermittelten Daten der Kandidaten ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages und möglicherweise zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nutzen. Alle im Zusammenhang mit der Personalvermittlung stehenden Informationen, insbesondere Bewerbungsunterlagen, werden vertraulich gemäß geltendem Datenschutzrecht verarbeitet.

KC verarbeitet die Unterlagen der Kandidaten und Auftraggeber nur zum Zweck der Personalvermittlung, insbesondere zur Vermittlung offener Stellen oder Positionen sowie für zukünftige Vermittlungen. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses wird KC mit der Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten beauftragt.

KC erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die im Zuge der Vermittlung erhaltenen Daten nur, insoweit dies für die Verrichtung der Tätigkeit nach dem Vermittlungsvertrage unabdinglich erforderlich ist. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Auftraggeber und Kandidaten erfolgt mit dessen Einwilligung. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit es nach dem Zweck des Vermittlungsvertrages unabdinglich erforderlich ist.

9. Kündigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Soweit ein wichtiger Grund vorliegt, kann die KC den Auftrag fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt,
  • über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
  • der Auftraggeber gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen verstößt.

Die Kündigung entbindet den Auftraggebern nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung, wie z.B. einer Aufwandspauschale oder des Vermittlungshonorars bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß dem Punkt Vermittlungsprovisionen und dem Punkt Kandidatenschutz.

Kündigungen bedürfen der Textform.

10. Schlussbestimmungen

Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg. Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt dann sodann als vereinbart, was dem in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke haben sollte.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: 05.12.2023
Nach oben scrollen
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner